Nach dem Eintritt eines Trauerfalles sollte möglichst zeitnah telefonisch Kontakt zu uns aufgenommen werden.
Wenn der Trauerfall in der Wohnung eintritt, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Erst danach können wir die Überführung durchführen. Wir sprechen diesen Termin mit Ihnen ab und werden uns selbstverständlich bemühen, den Verstorbenen zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt abzuholen.
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Altenheim wird zunächst die Todesbescheinigung durch einen Arzt intern veranlasst und ausgestellt sowie die Familie benachrichtigt. Anschließend sollten Sie uns benachrichtigen, und nach Rücksprache mit der Verwaltung und oder dem Pflegepersonal wird die Überführung von uns durchgeführt.
Als Angehöriger haben Sie grundsätzlich das Recht, jedes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, das Sie für richtig empfinden.
Sie haben das sogenannte "rechtmäßige Wahlrecht"!
Den wenigsten ist dies bekannt und folgen daher einem Irrglauben der immer noch weit verbreitet ist. Erst vor kurzem ist uns wieder erzählt worden, dass ein Angehöriger der Meinung war, bei einem Sterbefall mit Beisetzung in Straubing, müsse er zum städtischen Bestattungsunternehmen - auch besser bekannt unter "Leichenschwestern" - gehen und dieses beauftragen. Das sei quasi "Pflicht"!
Tatsächlich aber kann jeder Angehörige das Bestattungsunternehmen seines Vertauens mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragen. Die Versorgung des Verstorbenen, die Überführung, die Absprache aller Termine, die Behördengänge, all dies wird grundsätzlich auch von uns im gesamten Stadtgebiet Straubing und Umgebung erledigt.
Die hoheitlichen Aufgaben - das heißt alle Arbeiten, die auf dem Friedhofgelände anfallen wie z. B. der Grabaushub und das Tragen des Sarges oder der Urne zum Grab, unterliegen einzig und allein der Friedhofsverwaltung St. Michael.
Bei Fragen bezüglich der jeweiligen Zuständigkeiten fragen Sie uns - Wir sind ihr erster Ansprechpartner.