Viele Menschen machen sich keine Gedanken darum, was mit ihren eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur wenig Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust und den anstehenden Kosten, können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich vereinfachen. In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen fest gehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode.

WICHTIGER HINWEIS

Alles was mit Bestattungsvorsorge zu tun hat, hat nichts im Testament verloren, denn die Testamentseröffnung findet erst lange nach der Beerdigung statt! Solche Dinge regelt man beim Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.

„IM LEBEN ALLES GEREGELT!“
VORSORGEBERATUNG – GANZ FÜR SIE PERSÖNLICH

BESTATTUNGS-VORSORGEVERFÜGUNG /-VERTRAG

Sie legen Vorausverfügungen fest, zum Beispiel:

  • wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
  • auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
  • wie die Grabpflege geregelt werden soll,
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
  • wie Trauerdrucksachen gestaltet werden sollen,
  • wie der Grabstein gestaltet werden soll,
  • wie die Finanzierung geregelt werden kann.

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